Erzeuger, die ihre landwirtschaftlichen Produkte als Bio-Produkte bezeichnen und vermarkten wollen, müssen sich einem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung 2092/91 unterziehen. Bei Zugehörigkeit zu einem Öko-Anbauverband kommt eine weiterführende Kontrolle auf Einhaltung der gültigen, noch strengeren Verbands-Richtlinien hinzu.
Weingüter, die Mitglied bei ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V. sind, beauftragen dazu eine staatliche anerkannte Öko-Kontrollstelle ihrer Wahl, um die Zertifizierung nach EG-Öko-Verordnung und ECOVIN-Erzeugerrichtlinien durchführen zu lassen. Diese werden wiederum in ihrer Tätigkeit von einer staatlichen Kontrollbehörde überwacht.
Dass die strengen Verbandsrichtlinien eingehalten werden, wird in einem Durchgang mit der EU-Prüfung kontrolliert - anhand eines ausführlichen ECOVIN-Kontrollbogens. Alle Ergebnisse werden in einem Kontrollbericht schriftlich dokumentiert. Auf Grundlage des Kontrollberichtes erhalten die Betriebe ein Auswertungsschreiben, worin alle Maßnahmen genannt werden, die die Betriebe künftig einhalten müssen, um eine Bewirtschaftung ihres Betriebes nach EU-Öko-Verordnung sicherzustellen. Verstöße gegen die EU-Öko-Verordnung und / oder die Verbandsrichtlinien können so aufgedeckt und konsequent sanktioniert werden.
Die ECOVIN-Zertifizierungskommission prüft jährlich in enger Zusammenarbeit mit den Kontrollstellen alle Kontrollergebnisse und leitet daraus eventuell notwendige Maßnahmen und Beratungen für die Betriebe ab. Ein ECOVIN-Betrieb wird auf diese Weise jährlich sowohl nach der EU-Öko-Verordnung als auch nach den ECOVIN-Richtlinien neu zertifiziert.
Erst nach erfolgreichem Abschluss des Prüfverfahrens erhalten die Weinbau(-betriebe) 2 Zertifikate; das EU-Zertifikat, ausgestellt durch die beauftragte Öko-Kontrollstelle und zusätzlich das Verbands-Zertifikat von ECOVIN.
Die EU-Öko-Verordnung schreibt vor, dass jeder Betrieb mindestens einmal im Jahr das aufwändige Kontrollverfahren durchläuft. So wird jeder Ökobetrieb mindestens einmal im Jahr innerhalb einer angemeldeten Hauptkontrolle geprüft, 10% aller Betriebe werden noch einmal unangemeldet kontrolliert.
Die EU-Öko-Verordnung schreibt die Mindeststandards für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln fest.
Für ECOVIN relevante Kontrollstellen:
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstraße 4
D-37073 Göttingen
http://www.gfrs.de
Lacon
Postfach 1909
77609 Offenburg
http://www.lacon-institut.com
ABCert GmbH
Martinstr. 42-44
73728 Esslingen
http://www.abcert.de
Kontrollverein ökol. Landbau e. V.
Vorholzstr. 36
76137 Karlsruhe
http://www.kontrollverein.de
Prüfverein Verarbeitung Ökologische Landbauprodukte e.V.
Vorholzstr. 36
76137 Karlsruhe
http://www.pruefverein.de
|